Kursdetails

Sicherheitsfachkraft nach § 34a GewO

Kursnr. 2301SHFK13
Beginn Mo., 27.03.2023
Dauer 12 Wochen
Kursort Kursorte
Teilnehmer 4 - 25
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Kursbeschreibung

Sicherheit ist häufig unsichtbar, ihr Zweck unentbehrlich. So steigt auch der Bedarf an Fachkräften in der Branche.

Sicherheitsfachkräfte sichern und bewachen Personen, Objekte, Anlagen oder Wertgegenstände. Zum Schutz müssen daher Gefährdungen beurteilt und vermieden oder abgewehrt werden. Dabei werden moderne Schutz- und Sicherheitstechniken eingesetzt. 

Für die Ausübung dieser sensiblen Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtend. Durch diese Prüfung wird nachgewiesen, dass die notwendigen Kenntnisse über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie die persönliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit vorhanden sind. Dazu zählen insbesondere Gesetze und Rechtsgrundlagen sowie Verhaltensregeln.

In diesem Kurs werden alle notwendigen Grundlagen vermittelt, um sich gemäß § 34a der GewO als Sicherheitsfachkraft zu qualifizieren. Die Themen sind aufeinander aufbauend, sodass auch ungeübte Teilnehmende am Ende des Lehrgangs über fundiertes Wissen im Bereich der Sicherheit nach § 34a der GewO verfügen. 

Themenübersicht und Schulungsinhalte:

Modul 1:

  • § 34aGewO
  • Vorbereitung Sachkundeprüfung
  • Rechtskunde
  • Technik 
  • Datenschutz

Modul 2:

  • Dienstkunde
  • Specials (Brandschutzhilfe, Erste Hilfe, Englisch)
  • Soziales 

Modul 3:

  • Verteidigungswaffen
  • Deeskalation
  • Umgang mit Menschen
  • Selbstschutz

Für die bessere Vermittlung der Teilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt, findet im Zuge des Kurses zudem ein 3-tägiges Bewerbungstraining statt.

Zielgruppe/Einsatzmöglichkeiten:

Personen, 

  • denen die Sicherheit von Personen und Objekten am Herzen liegt
  • die keine Berührungsängste haben
  • die in Konfliktsituationen lösungsorientiert handeln
  • die gerne Verantwortung übernehmen
  • die mit oder ohne Berufserfahrung eine Qualifizierung im Bewachungsgewerbe (gemäß § 34a GewO) anstreben.

Voraussetzungen:

Der Beruf der Sicherheitsfachkraft erfordert ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, körperliche Belastbarkeit, Verantwortungs- und Gefahrenbewusstsein sowie Einsatzbereitschaft. Gute Deutschkenntnisse werden dabei empfohlen sowie häufig ein einwandfreies Führungszeugnis verlangt.

Methodik/Unterrichtsform:

Einsatz moderner Schulungstechnik und elektronischer Hilfsmittel. Methoden-Mix mit Trainer-/Trainerinneninput, Teilnehmendeninput, Übungs- & Vertiefungsphasen, Projektarbeit, Diskussionen in Form von internetbasierten Live-Seminaren. Durchgeführt in Präsenz oder virtuell mit regelmäßigen, benoteten Lernerfolgskontrollen.

Unterrichtszeiten:

Mo-Do 8:30 – 15:40 Uhr
Fr 08:15 – 13:40 Uhr
In Vollzeit

Dozent/Trainer:

Unsere Dozenten:innen haben in ihren jeweiligen Sachgebieten mehrjährige Erfahrung im Bereich Sicherheit gesammelt und sind alle in unterschiedlichen Schulungsmethoden versiert.

Abschluss:

Teilnahmenachweis / Zertifikat des Bildungsträgers, Nachweis über die Sachkundeprüfung der IHK (nach § 34a der GewO)

Fördermöglichkeiten:

Bildungsgutschein (Bigu).

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