Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Voraussetzungen zur Teilnahme

Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Anspruch genommen werden soll.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme erfolgt über das ordnungsgemäße Ausfüllen und Unterzeichnen eines Vertragsformulars. Persönliche Daten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes verarbeitet. Der vorliegende Vertrag tritt erst bei beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft.

3. Lehrgangsangebot und Änderungen

Die TASys GmbH erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebotes. Die TASys GmbH behält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden. Soweit wesentliche Änderungen vor oder nach dem Lehrgang notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekanntzugeben. In diesem Falle hat der/die Teilnehmer/in das Recht, innerhalb 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. Die TASys GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der TASys GmbH nicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Die TASys GmbH behält sich vor, während des Unterrichtes unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes eines/einer jeden Teilnehmers/in Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts zu erstellen. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen er erscheint für schulinterne Zwecke verwendet werden dürfen. Die Bildungsmaßnahme findet überwiegend dozentengeleitet statt. Der Unterricht erfolgt entweder klassisch oder im sog. Virtuellen Klassenraum (synchrone Wissensvermittlung). Daher ist das Fern-USG nicht anwendbar. Die Entscheidung über die Anwendung der jeweiligen Unterrichtsform trifft die TASys GmbH im Einzelfall.

4. Lehrgangsdurchführung und Rahmenbedingungen

Abhängig von der Teilnehmeranzahl können die Inhalte einer Qualifizierung bzw. eines Modules nicht bzw. nicht ausschließlich mittels reinem dozentengeleiteten Unterricht vermittelt, sondern auch durch selbstgesteuertes Lernen erarbeitet werden. Die einzelnen Lernetappen/Lernziele bzw. die Aufgabenstellung werden durch einen Dozenten definiert und betreut, der ebenfalls für Fragen zur Verfügung steht.

Nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Ziel, Inhalt und zeitlichen Umfang der Maßnahme.

Sofern eine Weiterbildung eine Prüfung vor einer externen Institution wie beispielsweise einer „Industrie- und Handelskammer (IHK)“, Handwerkskammer (HWK), „SAP“ oder dem „TÜV“ beinhaltet, bitten wir zu beachten, dass die Teilnahmebedingungen der prüfenden Stellen gelten und die TASys GmbH keinen Einfluss auf die zeitliche und örtliche Durchführung dieser externen Prüfungen hat. Die jeweiligen Prüfungstermine können außerhalb des Maßnahmezeitraumes liegen. Termine und Orte, auch von Teilprüfungen, hängen von den Vorgaben des zuständigen Prüfungszentrums bzw. der Prüfungsstelle ab. Aufwendungen, die dem/der Teilnehmer/in an Fahrtkosten, Verpflegung, Unterkunft, etc. in diesem Zusammenhang entstehen, müssen von dem/der Teilnehmer/in selbst getragen werden und können gegenüber der TASys GmbH nicht geltend gemacht werden.

Bei der Teilnahme an den Weiterbildungen: "Externenprüfungen", "Vorbereitung auf Wiederholungsprüfungen", "Fremdsprachenkorrespondent", "Ausbildung der Ausbilder" und den unterschiedlichen "Fachwirten (IHK)" meldet sich der/die Teilnehmer/in eigenständig bei der jeweiligen prüfenden Institution, wie beispielsweise der IHK oder der HWK, zur vorgesehenen Prüfung an. Die TASys GmbH kann die Zulassung zu diesen externen Prüfungen nicht überprüfen und hat keinen Einfluss auf die Zulassung zu den Prüfungen. Der/Die Teilnehmer/in muss selbstständig eine entsprechende Zulassung durch die jeweilige prüfende Institution sicherstellen und diese der TASys GmbH schriftlich vorlegen. Etwaige Zulassungseinschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der TASys GmbH.

Die Richtlinien der für die Bildungsmaßnahme zuständigen Kammer (IHK, HWK, Steuerberaterkammer u.ä.) sowie der AZAV sind Bestandteil dieses Vertrages.

5. Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Der/Die Teilnehmer/in an einer öffentlich geförderten Maßnahme ist verpflichtet sechs Monate nach Maßnahmeende die TASys GmbH über seinen/ihren Jobstatus zu informieren. Die TASys GmbH wird die ehemalige Teilnehmer/innen per Mail dazu auffordern.

Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Festlegung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und der Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechts zu beachten und Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren.

Bei Teilnehmer/innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, behält sich die TASys GmbH das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Der TASys GmbH bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen geltend zu machen.

6. Fälligkeiten der Lehrgangsgebühr und Mahnung

Sämtliche Lehrgangsgebühren für geförderte berufliche Bildungsmaßnahmen, beispielsweise gefördert nach dem SGB III (Agentur für Arbeit) bzw. SGB II (JobCenter), durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds), nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem, werden von dem/der Teilnehmer/in unwiderruflich an die TASys GmbH abgetreten und direkt vom Kostenträger an die TASys GmbH  überwiesen.

7. Beendigung der Vertragsbeziehung

a. Rücktritt

Teilnehmer/innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die durch Kostenträger nach dem SGB III (Agentur für Arbeit) bzw. SGB II (JobCenter) oder durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds), nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem gefördert werden, sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Durch den Rücktritt entstehen keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung durch den jeweiligen Kostenträger ist nachzuweisen. Ein Rücktritt aus anderen Gründen ist nicht möglich.

Teilnehmer/innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die nicht durch Kostenträger nach dem SGB III bzw. SGB II oder durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF, nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem gefördert werden, sind zu Folgendem berechtigt: Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in hat das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, jedoch nur vor Lehrgangsbeginn, ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und der Verwaltungsstelle der TASys GmbH, die die Anmeldung erhalten hat, zugestellt werden.

b. Kündigung

Der Schulungsvertrag kann von TASys GmbH bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn gekündigt werden, wenn

  • eine geringe Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Schulungsveranstaltung nicht erlaubt
  • oder ein oder mehrere Referenten, z.B. durch Krankheit, verhindert sind

Für Teilnehmer/innen an den Lehrgängen gelten folgende Kündigungsfristen:

Alle Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind nicht kündbar. Ist eine berufliche Bildungsmaßnahme, die nach SGB III oder SGB II gefördert wird, in Abschnitte unterteilt, die kürzer als drei Monate sind, unterteilt, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
Alle Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als drei Monaten sind mit einer Frist von vier Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, folgend jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen kündbar. Für die Gültigkeit bedarf die Kündigung der Schriftform. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein und kann einem Verwaltungsmitarbeiter persönlich übergeben, eingescannt oder auf dem Postwege eingesandt werden. Der Nachweis, dass die Kündigung eingereicht wurde, obliegt dem/der Teilnehmer/in (z.B. durch eine Eingangsbestätigung der TASys GmbH). Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

Der/Die Teilnehmer/in ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug seitens des/der Teilnehmers/in bzw. Kostenträgers. Befindet sich bei einer vereinbarten Ratenzahlung der/die Teilnehmer/-in mit mehr als 2 Raten in Rückstand, ist die TASys GmbH zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Auch nachhaltige Verstöße gegen die in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Pflichten des/der Teilnehmers/in, berechtigen die TASys GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung. Eine Kündigung aufgrund zu hoher Fehlzeiten ist möglich, wenn hierdurch das Maßnahmeziel nicht mehr erreichbar ist. Das Recht auf Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten.

Eine Kündigung wegen Arbeitsaufnahme ist jederzeit mit einer Frist zum letzten Werktag vor Beginn der nachgewiesenen Arbeitsaufnahme zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Anfrage ist der Arbeitsvertrag in Kopie einzureichen.

8. Rückgabe der Lern- bzw. Lehrmittel und Bücher

Alle für die Durchführung der Schulungsmaßnahme erforderlichen Lehrmaterialien werden den Teilnehmer/innen seitens der TASys GmbH zur Verfügung gestellt. Lehrmaterialien, die von der TASys GmbH leihweise zur Verfügung gestellt werden, müssen an die TASys GmbH zurückgegeben werden. Von der Rückgabe ausgenommen sind Arbeitshefte, Skripte und/oder Handouts. Weitere Ausnahmen zur Rückgabe der Lehrmaterialien können der teilnehmerbezogenen Lehrmittelausgabebestätigung entnommen werden.

Die leihweise zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien sind zum Ende des jeweiligen belegten Moduls, bzw. bei nicht modularen Weiterbildungen am Ende der jeweiligen Maßnahme, unaufgefordert und unverzüglich an die TASys GmbH herauszugeben. An solchen Unterlagen steht dem/der Teilnehmer/in kein Zurückbehaltungsrecht zu. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme seitens des/der Teilnehmer/in sind die Lehrmaterialien am Tag der Kündigung an die TASys GmbH herauszugeben. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der TASys GmbH gilt eine Rückgabefrist von 7 Werktagen nach Erhalt der Kündigung. Als Nachweis der Rückgabe kann ausschließlich die schriftliche Rückgabebestätigung der TASys GmbH anerkannt werden.

Werden die Lehrmaterialien nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums an die TASys GmbH zurückgegeben, ist der/die Teilnehmer/in schadenersatzpflichtig gegenüber der TASys GmbH.

9. Rechte an Kurs-/Seminarunterlagen/Software

a. TASys GMBH behält sich alle Rechte an den Veranstaltungsunterlagen und an der Schulungssoftware vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von TASys GMBH ist jede Reproduktion/Vervielfältigung von
    Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch für     Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, unzulässig. Ein Recht zur Reproduktion/Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie Schulungssoftware, auch auszugsweise, in jedweder Form (Fotokopie,     Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder mit anderen Verfahren), insbesondere auch für Zwecke eigener Unterrichtsgestaltungen, besteht auch bei Unterlagen Dritter nicht.

b. Im Übrigen gelten die Regelungen des Urheberrechts, Strafrechts usw.

10. Beschwerdemanagement

Wenn Sie nicht zufrieden sind, melden Sie sich bitte unverzüglich unter 0214-35207086. Wir werden uns innerhalb von 24h um Ihre Beschwerde kümmern.

11. Haftung

Für Unfälle, die während der Unterrichtszeit oder auf dem Weg von/zur Unterrichtsstätte passieren, sind die Teilnehmer/innen über die TASys GmbH bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Für Verlust persönlichen Eigentums haftet die TASys GmbH nicht.

12. Datenschutz

Die TASys GmbH speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die TASys GmbH  auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke. Die TASys GmbH  wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Die TASys GmbH wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als die TASys GmbH verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

Die TASys GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

13. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahekommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort und damit Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Leverkusen.