Fördermöglichkeiten

Die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen kann für viele Menschen eine Hürde darstellen, insbesondere wenn es um die berufliche Weiterentwicklung geht. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogrammen, die es dem Einzelnen ermöglichen, seine Bildungsziele zu erreichen. 
Für Bildungsinteressierte ist es wichtig, sich über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und diejenige auszuwählen, die ihren Bedürfnissen und Zielen am besten entspricht. Finanzielle Unterstützung kann erheblich dazu beitragen, den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten zu erleichtern und den Weg für persönliches und berufliches Wachstum zu ebnen.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag.


 

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist: 

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Die Förderung der beruflichen Bildung gehört zu den Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter des Wohnortes unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen. Wichtig ist, dass die betroffenen Personen vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter beraten wurden.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird. Der Bildungsgutschein kann bei einem zugelassenen Träger wie der TASys GmbH eingelöst werden. 

Der AVGS-MAT fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger wie der TASys GmbH. Das können Maßnahmen zur Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Kenntnissen sein oder ein individuelles Jobcoaching.

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Alle Menschen, die bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende wie:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger (also auch ohne Alg 1 oder Alg 2)
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Selbstständige sowie Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III)
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften

Der AVGS ist eine sogenannte Kann-/ Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter.
Lehrgangskosten werden direkt mit dem Kostenträger abgerechnet.

Die Bundesagentur für Arbeit leistet einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren.

  • Welche Beschäftigten können gefördert werden?
    Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
  • Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
    Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Als zugelassener Träger mit zertifizierten Maßnahmen erfüllt die TASys beide Voraussetzungen.
    Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Lehrgänge müssen entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.
  • Wie sieht die Förderung aus?
    Es wird ein Bildungsgutschein ausgegeben. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn einlösen, solange er gültig ist.
    Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden.
  • Wer hilft weiter?
    Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie im Merkblatt der Arbeitsagentur: Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz (QCG) haben wir Ihnen hier zusammengestellt:  


 

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt
("
Umschulung" oder "Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.

  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulung oder Externenprüfung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen und nach dem 1. August 2016 begonnen haben. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.
    Voraussetzung ist, dass die Umschulung oder Externenprüfung durch einen Bildungsgutschein gefördert wurde!
     
  • Wie sieht die Förderung aus?
    Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.

    Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung. 

Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.  

  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei der TASys erfolgen, der auf die sogenannte "Externenprüfung" vorbereitet.
     
  • Zukunftsstarter richtet sich an folgende Personengruppen:
    - Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben
    - Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten     Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
    - Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende.
     
  • Wie sieht die Förderung aus?
    Bei der Umschulung in einem Betrieb soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Förderbar sind auch Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämie, wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung bestehen.
     
  • Wer hilft weiter?
    Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie im Merkblatt der Arbeitsagentur: Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer der Bundesagentur für Arbeit Werde Zukunftsstarter. 


 

Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ finanziell unterstützt werden.

  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in. Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.
    In der Regel wird Folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher/innen beziehungsweise Abiturientinnen und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
     
  • Gut zu wissen: Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG.
     
  • Wie sieht die Förderung aus?
    Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Förderfähig sind auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie - bei Alleinerziehenden - die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
     
  • Wer hilft weiter?
    Weitere Informationen, einen Förderrechner sowie Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an.
Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger wie der TASys einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als "Weiterbildungsbonus", "Bildungsschecks" oder "Quali-Schecks" bezeichnet.

  • Wer kann eine Förderung erhalten?
    Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen. Je nach Bundesland können auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt werden.
    -Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.
    -Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.
     
  • Wie wird gefördert?
    Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.
     
  • Wer hilft weiter?
    Einen Überblick zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei der Förderungssuche des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation InfoWeb Weiterbildung (IWWB)

Sie können auch das Info-Telefon zur Weiterbildungsberatung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen.


 

Der Übergang von der aktiven Bundeswehrzeit in die zivile Zukunft stellt für Sie nicht nur eine Zeit der Neugestaltung im privaten Bereich dar, Sie möchten auch die Weichen für eine sichere berufliche Zukunft stellen.

Nutzen Sie Ihre Zeit, legen Sie den Grundstein Ihres beruflichen Fundaments innerhalb unserer Schulungen.
Heute Soldat/in, in naher Zukunft zielgerichtete zivil berufliche Perspektiven durch unsere Seminare.

Bilden Sie sich in unseren Kursen zum Beispiel zum gefragten SAP Anwender oder/und zum zertifizierten SAP Berater (SAP Solution Consultant) aus.

Sie können für die von uns angebotenen Kurse Ihren finanziellen Rahmen aus dem Anspruch auf Förderung seitens des BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) nutzen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Kursangebote als Selbstzahler zu belegen. Eine Kombination beider Finanzierungsmöglichkeiten ist auch möglich, wenn zum Beispiel die Fördermittel seitens des BFD nicht ausreichend sind.

Weitere Informationen: Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben.
Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken.


Weitere Informationen dazu auf der Website des BMBF (Bundesministerium für Bildung + Forschung)